Französische Bulldoggen Liebhaber Zucht, Bouledogue Francais

 

Exquisite Liebhaberzucht von
Französischen Bulldoggen

Wir haben 
wunderschöne
Welpen

 


     

 

         

Sollten Sie Interesse an einen unserer kleinen Bullys haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Telefonisch erreichen Sie uns unter :   0151-53376900

Alle unsere Welpen wachsen in einem gepflegten Haus mit Familienanschluss auf werden bis zur Abgabe, frühestens  in der 9 Woche, mehrfach entwurmt, 5-fach geimpft, gekennzeichnet (Chippen) und  erhalten Papieren vom IGHe.V. .

Wir züchten ausschließlich nur mit fehlerfreien Hunden. Alle unsere Zuchttiere  sind gesund und frei atmend ,sind tierärztlich untersucht , die Herzen sind auskulkatorisch Grad Null und alle haben ihre Zuchttauglichkeit ohne Auflagen  erhalten. Auch unsere Welpen werden tierärztlich betreut und sind gesund wenn sie unser Haus verlassen.

Die Welpenpreise richten sich ganz nach Qualität und Farbe des Welpen. Wir haben keine Billighunde und geben unsere Welpen auch nicht unter dem normalen Züchterpreisen ab. Wer also schon bei diversen seriösen Züchtern angerufen hat, wird wissen das ein Bullywelpe  aus einer seriösen Zucht nichts für Schnäppchenjäger ist.

Wir bitten von bettel-E-Mails was den Preis unserer Welpen angeht, Abstand zu nehmen.

Wer Interesse an einen Welpen aus unserer Zucht hat kann sich gerne bei uns telefonisch melden unter:

0151-53376900

 bullyparade1@yahoo.de

In eigener Sache.

Mein Mann und ich, wir sind beide Zuchtwart.

Ich möchten hier an dieser Stelle mitteilen, dass wir nach §11 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes mit amtlicher Zulassung für die Zucht von Hunden, mit einer anerkannten und fachgerechten Zuchtausbildung züchten. Was bedeutet das????? Generell müssten alle Züchter, DIE MEHR ALS ZWEI ZUCHTHUNDE BESITZEN, eine solche Genehmigung haben. Egal wo auch immer Sie Ihren Welpen kaufen, lassen Sie sich die Genehmigung zeigen. Ein Züchter der nichts zu verbergen hat, kann diese Genehmigung nach Ablegen eines Sachkundenachweises mit Sachkenntnisprüfung, jederzeit bekommen. Sie haben die Gewissheit, dass bei dem Züchter Ihres Vertrauens auch tierschutzrechtlich alles in Ordnung ist. Denn nur Züchter die nach §11 des Tierschutzgesetzes züchten, werden regelmäßig durch den zuständigen Veterinär überprüft.





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